Vereinssatzung

§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

1. Der Verein führt den Namen
INTERDISZIPLINÄRE STUDIENGESELLSCHAFT E. V. (ISG),
hat seinen Sitz seit 2009 in München und besteht in rechtsfähiger Form.
2. Der Zweck des Vereins ist, das Engagement für Toleranz, Humanität und die Verantwortung gegenüber der eigenen Person wie der Mitwelt zu entwickeln und zu stärken. Damit alle gesellschaftlichen Gruppen eingebunden werden, ist der Verein interdisziplinär organisiert. Die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Alltagshandeln stellt durch die Historie des Vereins einen Schwerpunkt seiner Arbeit dar. Der Verein versteht sich als Diskussionsforum für kritisches und reflexives Denken, das zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. Dieser Zweck zur Förderung der Volks- und Berufsbildung wird mit der Durchführung öffentlicher Tagungen verwirklicht.

§ 2

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

§ 3 Mitgliedschaft im Verein

1. Mitglied des Vereins kann jeder werden, der sich dem Zweck und den Zielen des Vereins verpflichtet fühlt. Mitglied des Vereins kann auch eine juristische Person werden, wenn hierdurch der Satzungszweck gemäß § 2 gefördert wird.
2. Der Aufnahmeantrag bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand, die nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ausgesprochen werden kann.
6. Aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Vorstandes kann ein Mitglied ausgeschlossen werden.
a) bei vereinsschädigendem Verhalten,
b) wenn es mit mehr als 2 Jahresmitgliedsbeiträgen unbegründet und unentschuldigt im Rückstand ist.

§ 4 Verwaltung des Vereins

1.Die Verwaltungsorgane bestehen aus:
a) dem Vorstand, der aus Angehörigen verschiedener Disziplinen bestehen muss,
b) dem Beirat,
c) der Mitgliederversammlung.
2.(1) Der Vorstand besteht aus dem/r Vorsitzenden, einem/r Stellvertreter/in, dem/r Geschäftsführer/in und dem/r Kassenführer/in des Vereins.
(2) Dem/r Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in, der/die Geschäftsführer/in und der/die Kassenführer/in werden auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.

§ 5 Aufgabe des Vorstandes

1. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten gemeinsam mit dem Geschäftsführer oder dem Kassenführer den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
2.(1) Der/Die Vorsitzende ist darüber hinaus für die Konzeption der Tagungen des Vereins, die Auswahl und Einladung der Referenten/innen sowie die Herausgabe der Schriftenreihe des Vereins zuständig.
(2) Der/Die Stellvertreter/in des Vereins übernimmt bei Bedarf stellvertretend die Aufgaben des/der Vorsitzenden und berät und unterstützt ihn/sie bei allen Belangen.
(3) Der/Die Geschäftsführer/in ist für die Mitgliederakquisition und –betreuung sowie die organisatorische Planung der Tagungen zuständig. Die Internetseite des Vereins wird von dem/der Geschäftsführer/in verwaltet und laufend aktualisiert.
(4) Der/Die Kassenführer/in ist für die finanziellen Belange der Gesellschaft verantwortlich und unterstützt Vorsitzende/n und Geschäftsführer/in bei der Organisation der Tagungen.
3. Über alle Vereinsangelegenheiten, die über den Rahmen der allgemeinen Geschäftsführung hinausgehen, für die aber eine Einberufung der Mitgliederversammlung nicht erforderlich ist, beschließt der Vorstand nach Anhörung des Beirates.

§ 6 Beirat

1. Der Beirat dient zur Beratung des Vorstandes in wichtigen Angelegenheiten und wird von dem/der Vorsitzenden unter Anhörung der anderen Vorstandsmitglieder bestellt.
2. Er setzt sich zusammen z. B. aus Vertretern der Fachgebiete Psychologie, Soziologie, Medizin, Philosophie, Pädagogik, Kommunikationswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieur-Wissenschaften, Rechtswissenschaft, Ökonomie, Kunst sowie Theologie und Islamwissenschaften.
Sofern sich zu den einzelnen Fachgebieten keine geeigneten Kandidaten/innen für das Amt des Beirats/ der Beirätin zur Verfügung stellen, können die Positionen vakant bleiben.
3. Es wird angestrebt, dass Vorstand und Beirat sich einmal im Jahr zu einer Vorstands- und Beiratssitzung treffen. Sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Gesellschaft gestatten, werden die Reisekosten für den Vorstand und die Beiratsmitglieder vom Verein getragen.

§ 7 Mitgliederversammlung

1 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins einberufen, und zwar:
a) wenn das Interesse des Vereins es erfordert,
b) aus Anlass wissenschaftlicher Tagungen, die jährlich mindestens einmal stattfinden sollen.
2. Bei den Abstimmungen in den Versammlungen hat jedes Mitglied 1 Stimme.
3. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
4. Beschlüsse, durch welche die Satzung abgeändert wird, bedürfen einer Zustimmung von 2/3 der erschienen Mitglieder.

§ 8 Vermögen des Vereins

1. Der Verein erhält seine Mittel aus den Mitgliedsbeiträgen, deren Höhe jeweils in der Mitgliederversammlung beschlossen wird. In der Höhe des Mitgliedsbeitrages ist die Bezugsgebühr für die „Interdisziplinäre Schriftenreihe“ eingeschlossen.
2. Der Vorstand kann die Mitgliedergebühr für in finanzieller Not befindliche Mitglieder reduzieren.
3. Die Tagungsgebühr wird dem Vorstand erlassen.

§ 9 Auflösung des Vereins

1. Der Beschluss, durch welchen der Verein aufgelöst wird, bedarf einer Anwesenheit von 2/3 der Vereinsmitglieder und weiterhin einer Zustimmung von 2/3 der erschienen Vereinsmitglieder.
Sofern dieses Quorum auf der Mitgliederversammlung nicht erreicht wird, kann die Abstimmung innerhalb von 3 Monaten nach der Mitgliederversammlung schriftlich erfolgen.
2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Volks- und Berufsbildung.

§ 10

Soweit nicht anders bestimmt, gelten die Bestimmungen des Vereinsrechts des BGB.

§ 11

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das 1. Geschäftsjahr endete am 31. Dezember 1951.

§ 12

Die Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung der Studiengesellschaft für praktische Psychologie e. V. in Bad Pyrmont, den 20./21. Oktober 1951.
Professor Dr. Gustav E. Störring – Vorsitzender
Professor Dr. Wilhelm Hische – Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Harald Petri – Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Letztmalig ergänzt und geändert in der Mitgliederversammlung der Interdisziplinären
Studiengesellschaft e. V. (ISG) in Neuss, den 27. September 2002.
Dr. Dieter Korczak – Vorsitzender
Joachim Hecker – Geschäftsführung
Daniela Eiden – Kassenführung

Letztmalig ergänzt und geändert in der Mitgliederversammlung der Interdisziplinären
Studiengesellschaft e. V. (ISG) in München, den 6.Oktober 2006.
Dr. Dieter Korczak – Vorsitzender
Dr. Michael Schneider – Geschäftsführung
Daniela Eiden – Kassenführung

Letztmalig ergänzt und geändert in der Mitgliederversammlung der Interdisziplinären
Studiengesellschaft e. V. (ISG) 2009
Dr. Dieter Korczak – Vorsitzender
Prof. Dr. Jörg Baltzer – Stellvertretender Vorstand
Dr. Michael Schneider – Geschäftsführung
Daniela Eiden – Kassenführung

Letztmalig ergänzt und geändert in der Mitgliederversammlung der Interdisziplinären
Studiengesellschaft e. V. (ISG) 2016
Dr. Dieter Korczak – Vorsitzender
Prof. Dr. Jörg Baltzer – Stellvertretender Vorstand
Dr. Siegfried Kreibe – Geschäftsführung
Daniela Eiden – Kassenführung